Studiengebührenbefreiung ab zwei Geschwistern – Part 3: Heilbronn

Inzwischen scheint es auch in Heilbronn angekommen zu sein. Speziell für diesen Zweck gibt es jetzt ein Antragsformular.

Darin heißt es:

Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Studiengebühr, weil ich die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG erfülle. Ich habe zwei oder mehr Geschwister, von denen keines eine Befreiung nach der Geschwisterregelung an einer Hochschule in Baden-Württemberg in Anspruch nimmt.

Desweiteren:

Ich versichere hiermit, dass mindestens zwei meiner Geschwister keine Befreiung nach dieser Vorschrift (Geschwisterregelung) an einer anderen Hochschule in Baden-Württemberg für das beantragte Semester in Anspruch nehmen. Falls eines der o.g. Geschwister eine Befreiung beantragt, teile ich dies unverzüglich mit. Mir ist bewusst, dass ich mich durch Zurückhalten und Verschweigen von Informationen sowie durch unrichtige Angaben strafbar mache.

Nachweise:

  • Geburtsurkunde der Geschwister
  • Bei Stiefgeschwister: Heiratsurkunde oder Eintrag der Lebenspartnerschaft  der Eltern

Witzig finde ich vor allem den hervorgehobenen Part. Passt ja wunderbar dazu, dass dafür anscheinend noch keine einheitliche Regelung gefunden wurde.


1 Kommentar zu “Studiengebührenbefreiung ab zwei Geschwistern – Part 3: Heilbronn”

  1. Icey

    Weee es gib auch Ausführung von Furtwangen!
    Das lustige das is so ziemlch dei gleiche wie eure.
    http://www.fh-furtwangen.de/export/system/galleries/download/finanzierung/Befreiung_wegen_Geschwister.pdf

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