Studiengebührenbefreiung ab zwei Geschwister

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG,  diese kryptischen Zeichen mag ich seit heute sehr. Denn..

Im Landeshochschulgebührengesetz von Baden-Württemberg gibt es zum Sommersemester, um genau zu sein ab 01.03.09 eine Änderung. Bisher heißt es im Gesetzestext, dass man 2 Geschwister braucht, die momentan auch noch Gebühren bezahlen oder für 6 Semester bezahlt haben. Ab dem kommenden Semester reicht es einfach 2 Geschwister zu haben, die noch nicht von der Vergünstigung gebrauch machen. Soll einfach heißen, zwei Geschwister die nicht von den Studiengebühren befreit sind. Einfach so, nur zwei Geschwister. Im Gesetzestext ist zumindest keine weitere Einschränkung gegeben.

..die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden.

(Quelle: Landtag BW, via Lostinspace)

Diese Regelung gilt Baden-Württemberg. Ist aber anscheinend noch nicht zu allen Hochschulen durchgedrungen. Das ist echt schön. So spare ich bare 1000 Euro für die letzten 2 Semester in denen ich Studiengebühren zahlen müsste. Das lindert den Schmerz über die verlorenen ZWEITAUSEND EURO für die jeder einzelne von uns noch nichts bekommen hat. Aber im kommenden Praxissemester wären sie sowieso entfallen wegen dem Praktikum. :) Ich hoffe, dass ich hiermit noch den einen oder anderen Studenten erreiche, von dem ich weiß, dass er meinen Blog ließt.

Part 2: Uni Konstanz hat es bestätigt

Part 3: Meine Hochschule Heilbronn hat es auch bestätigt und bietet ein Formular an.


22 Kommentare zu “Studiengebührenbefreiung ab zwei Geschwister”

  1. Aaron

    Oha!!
    Gilt das nur für die Regelstudienzeit oder generell? Hab da keine Ausschlussbedingung gefunden. Das wäre natürlich richtig geil!

  2. kb

    Lorenzo hat bereits eine Mail an Frau Weber geschrieben, weil: http://www.hs-heilbronn.de/diehochschule/verwaltung/studsek/studiengebuehren/gebuehrenbefreiung/

  3. Anonymous

    Uii da koente ich ja noch wenigstens 500€ sparen bis meine kleine anfaeng zu studieren dann wird das die sowieso in anspruch nehmen wollen.
    Thx fuer den tipp!

  4. Icey

    arg schon wieder vergessen meinen namen da anzugeben

  5. snaggy

    ich bin noch wegen dem Satz stutzig:
    “Ab dem kommenden Semester reicht es einfach 2 Geschwister zu haben, die noch nicht von der Vergünstigung gebrauch machen.”

    Ist damit gemeint, dass man 2 Geschwister haben muss, die schon mal Studiengebühren gezahlt haben?

    Oder kann ich als 3. Kind auch zwei Geschwister haben, die garnicht studiert haben?

    Danke schon mal im Voraus!

  6. kb

    Es reicht die Geschwister zu haben. Insgesamt werden jeder Familie pro 3 Kinder 6 Semester Studiengebührenbefreiung geschenkt. Das alter und was sie machen ist egal, solange pro 3 Kinder nur eines die Vergünstigung in Anspruch nimmt.

  7. Anonymous

    Hallo kb,

    wie kommst Du zu der Auffassung, dass pro 3 Kinder eine Befreiung von 6 Semestern “geschenkt” wird?

  8. kb

    Da man zwei Geschwister braucht die die Vergünstigung noch nicht in Anspruch genommen haben. Sonst wären Familien mit mehr als 3 Kindern ja schon wieder benachteiligt. Also wenn man den Bonus nur einmal pro Familie ausschütten würde.

  9. Anonymous

    Hallo kb,

    ja, aber es braucht doch keine sechs Kinder für zwei Befreiungen?

  10. kb

    Nur wenn zwei Geschwister die Befreiung für volle 6 Semester in Anspruch nehmen wollen. Ansonsten müssen die 6 Semester halt “aufgeteilt” werden, oder wer sie zuerst in Anspruch nimmt, bekommt sie ;)

  11. Anonymous

    Oder zwei von vier?! oder drei von fünf… Und wirklich nur für sechs Semester?

  12. kb

    Steht doch oben im zitierten Gesetzestext :)

    Ich kann da auch nicht genau raus lesen, ob ein einzelner länger als 6 Semester befreit werden kann, oder ob das nur die Grenze ist um das anderen Geschwistern noch zu geben.

  13. Anonymous

    Im Gesetz steht, dass mindestens zwei Geschwister keine Befreiung in Anspruch nehmen oder genommen haben dürfen, damit sich die anderen Geschwister befreien lassen können. Also Sockel von zwei und der Rest wird befreit…?!

    Der Rest des Textes ist fragwürdig… zumal, wenn man ihn vor dem Sinn des § (Familienfreundlichkeit-/förderung) sieht.

  14. kb

    Oh, so könnte man das auch interpretieren. Müssen wir wohl mal abwarten.

  15. yaistyl

    gilt das nur in baden.würrtemberg oder in ganz deutschland ??

  16. kb

    Dieses Gesetz gilt nur für Baden-Württemberg. In anderen Ländern gibt es andere Gesetze. In Hessen z.b. gar keine Studiengebühren!

  17. Steffen

    Eine mögliche Lösung sind Stipendien. Der DAAD bietet hier viele Möglichkeiten. Oft kann man mit einer Förderungen hier die Studiengebühren wettmachen.
    Eine Alternative ist auch der folgende Ratgeber:
    http://www.stipendium-ratgeber.de

  18. yeha

    Ich werde ab dem Sommersemester 09 in den Genuß von kostenloser Bildung kommen, denn dann beginnt mein erstes Semester. Danke Bruder und Schwester :D

  19. zlico

    Also ich habe 5 Geschwister. Meine Schwester hat 1 Jahr früher das Abi und nimmt dieses Gesetz in Anspruch. Wie sieht es dann mit mir aus kann ich das auch ? Habe 1 Jahr später mein Abi und gehe danach auch studieren.

  20. Anonymous

    Weiß ich nicht :)

  21. mia

    hallo. Ich hab nur einen Bruder, der gerade im 2. Semester ist. Ich selbst würd gerne zum WiSe 09/10 mit dem Studium beginnen. Weis jemand von einer Regelung für zwei Kinder, die gleichzeitig studieren???Danke schon mal. Mia

  22. Anonym

    Sach ma habt ihr nix besseres zu tun als irgendwelche Blogs mit euren belanglosen Problemen zuzumüllen? Fragt in der Hochschule nach. Dort gibts Leute die bekommen dafür Geld und nur die können euch das auch mit Sicherheit sagen.

    Rechtsberatung von Privatblogs halte ich für nicht sonderlich rechtskräftig…

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