Schäuble vogelfrei?
Ein Mord an einem Politiker, der mit legislativen oder exekutiven Mitteln das Grundgesetz bricht, ist, sofern keine Alternativen zur Verfügung stehen, nicht strafbar. Siehe Widerstandsrecht auf Wikipedia. Nun denn, stellt sich die Frage wie das Gesetz zum Vorratsspeichern von Daten einzuordnen ist. Angenommen dem Fall, dass jetzt jemand Schäuble tötet, und sich im Nachhinein herausstellt, dass das Gesetz gegen das Grundgesetz ist, wogegen ja Klage eingereicht worden ist, sollte dieser doch Straffrei davon kommen oder? Zum Zeitpunkt des Mordes hat er damit gegen das Grundgesetz verstoßen.
Das soll jetzt keine Anstiftung zum Mord sein, ich wundere mich eher warum noch keiner von den vielen Privacy-Nerds da draußen noch nicht auf den Artikel gestoßen ist, bzw. nicht die Eier in der Hose gehabt hat um das durch zu ziehen..
Ich bin kein Jurist und distanziere mich ausdrücklich davon, dass dies eine allgemein gültige Aussage ist, da ich nicht weis wie diese Gesetzespassage zu interpretieren ist.

am 25.01.2008 um 19:08
“Am 12. Oktober 1990 wurde Schäuble bei einem Attentat während einer Wahlkampfveranstaltung in einer Gaststätte in Oppenau von einem Mann niedergeschossen. Der Attentäter feuerte drei Schüsse aus einem Revolver von hinten auf den damaligen Innenminister. Eine Kugel traf den Kiefer, eine das Rückenmark, und eine wurde durch den Leibwächter Klaus-Dieter Michalsky abgefangen, der die Folgen der Verwundung überlebte. Schäuble ist seit dem Attentat vom dritten Brustwirbel an abwärts gelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen.
Der Angreifer, Dieter Kaufmann, litt an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie (Verfolgungswahn) und wurde deshalb im folgenden Prozess als schuldunfähig befunden und in die forensische Psychiatrie eingewiesen.”
2026 könnte man ebenso über ein Attentat auf Schäuble im Jahre 2008 berichten. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung leiden nur unter Verfolgungswahn.